Erste Hilfe, lebensrettende Maßnahmen

von Reiner Semmel

Unter Erste Hilfe wird eine durchführbare Maßnahme verstanden um menschliches Leben zu retten. Des Weiteren gehört auch dazu, dass bis zum Eintreffen von Arzt oder Rettungsdienst bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen zu verhindern beziehungsweise abzumildern sind. Diese Hilfsmaßnahme muss vor Ort und Stelle durchgeführt werden. Weiter handelt es sich dabei nicht um eine sittliche sondern auch um eine rechtliche Pflicht. Eine unterlassene Hilfeleistung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Zur Ersten Hilfe gehören beispielsweise den Notruf abzusetzen, die Unfallstelle abzusichern und den Verletzen zu betreuen indem er ermutigt oder getröstet wird. Auch sollte je nach Schweregrad dem Verletzten eine Decke untergelegt oder ihn damit zugedeckt werden.

Es werden verschiedene Ausbildungen und Kurse angeboten. In Deutschland ist der Kurs lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort (LSM) für Anwärter der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T Pflicht. Dauer dieses Kurses beträgt vier Doppelstunden. Auch gibt es mittlerweile spezielle Erste-Hilfe-Kurse für beispielsweise Angehörige von Risikogruppen wie Senioren, Kinder und Behinderte.